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   BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85   

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BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85 (https://dejure.org/1987,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1987 - 8 C 70.85 (https://dejure.org/1987,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - 8 C 70.85 (https://dejure.org/1987,1109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger - Kostenfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 364
  • NJW 1988, 276 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1070
  • DVBl 1988, 61
  • DÖV 1987, 1107
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84

    Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85
    Ein gesetzessystematischer Widerspruch zwischen § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X mit dem vorbezeichneten Inhalt und § 7 Abs. 1 SGB X besteht schon deshalb nicht, weil die Kostenregelung des § 7 Abs. 1 SGB X, wie dem Grundsatz des § 6 Abs. 1 SGB X (§ 7 Abs. 1 LVwVfG) zu entnehmen ist, nur auf Verwaltungsverfahren vor den Sozialbehörden Anwendung findet, sie dagegen nicht gilt, wenn das Verwaltungsverfahren wie hier von einer anderen Behörde durchgeführt worden ist (vgl. Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 74.84 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 218 S. 60 (62 f.)).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter -

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 8. Senats im Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 70.85 - NVwZ 1987, 1070 m.w.N. an.

    § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist vielmehr als Spezialvorschrift anzusehen, die für das behördliche Zusammenwirken anläßlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung stets Kostenfreiheit anordnet, gleichgültig, ob die betreffenden Maßnahmen auch als Amtshilfe anzusehen sind oder nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 a.a.O.).

    Allerdings dienten die Auskünfte, anders als in dem dem Urteil des 8. Senats vom 26. Juni 1987 a.a.O. zugrundeliegenden Fall, nicht dazu, den Klägerinnen die Gewährung der Sozialleistungen an ihre Versicherten zu ermöglichen.

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 9 K 762/15

    Gebühr; Gesetzliche Krankenkasse; Grundstück; Gebührenbefreiung; Bauantrag;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff. Dem folgend: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 22; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 4, § 64 Rn. 6; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 1 und 12; Timme, in: Diering/Timme, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 64 Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 16 = BVerwGE 77, 364, und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 95/86 -, juris Rn. 8 = BVerwGE 78, 363 ff.; Roos, in: Schütze, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 8. Auflage 2014 -, § 1 Rn. 8a, § 64 Rn. 6; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB X, Kommentar, Lieferung 1/15, § 64 Rn. 15; Timme, in: Diering/Timme, SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 64 Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1978 - 8 C 70/85 -, juris Rn. 18 = BVerwGE 77, 364.

  • LG Neuruppin, 29.06.2006 - 12 Qs 13/06

    Aktenversendung: Kosten bei Versendung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten

    Deshalb können auch sie für solche Verfahren die Tätigkeit von Behörden kostenfrei in Anspruch nehmen (BVerwGE 77, 364, 365 f..; Roos in "von Wulffen", Kommentar zum SGB X, § 64 Rz. 8).

    Für ein weites Verständnis der Norm spricht schon der systematische Zusammenhang zu Abs. 1 der Vorschrift, der die Verfahren bei den Behörden nach dem SGB X bereits gebührenfrei stellt (BVerwGE 77, 364, 366f.).

    Wenn § 64 SGB X an mehreren Stellen ganz eindeutig über den in § 1 Abs. 1 SGB X gesteckten Rahmen hinausgeht, nach dem das Gesetz nur für solche Behörden gelten soll, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit nach diesem Gesetz ausüben, so verbietet sich eine Auslegung, dass auch weitere Behörden keine Kosten erheben können, nicht von selbst (vgl. dazu BVerwGE 77, 364, 366 f.).

    Kostenfrei sind z. B. die Einholung von Auskünften aus dem Melderegister (BVerwGE 77, 364) oder dem Fahrzeugregister (BVerwG DVBl 1988, 448).

  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725

    Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt die in § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X angeordnete Kostenfreiheit nicht nur zugunsten der Bürger, sondern auch zugunsten der Sozialleistungsträger (BVerwG vom 26.6.1987 BVerwGE 77, 364; vom 18.12.1987 BVerwGE 78, 363).

    Sozialleistungen werden von den Sozialleistungsträgern erbracht und an diese erstattet" (BVerwG vom 26.6.1987 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2013 - 4 LC 116/11

    Kostenfreiheit hinsichtlich Amtshandlungen der Verwaltungsvollstreckung (hier:

    Hiermit wird zwar die in § 64 Abs. 1 SGB X geregelte Kostenfreiheit erweitert auf Verwaltungsverfahren anderer Behörden, d.h. auf Verfahren von Behörden, die nicht unter die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs fallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1987 - 8 C 70.85 -, BVerwGE 77, 364).
  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10

    Zur Kostenfreiheit gemäß § 64 Abs 2 S 1 SGB ja (hier für gemeinsame Einrichtungen

    Sie gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363; Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit wie im Fall der Gewerberegisterbehörden nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird.

    Historisch hat § 64 SGB X a. F. die Vorgängerregelung des § 118 BSHG zum Vorbild, für die anerkannt war, dass sie sich sowohl auf das Verhältnis zwischen Bürger und Sozialleistungsträger bezog als auch im Verhältnis von Sozialleistungsträger zu Behörden galt (vgl. BT-Drs. 8/2034, S. 36; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364).

  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    § 64 Abs. 1 SGB X ordnet Gebührenfreiheit nur für das Verfahren bei "Behörden nach diesem Gesetzbuch", also dem SGB X, an (BVerwG NVwZ 1987, 1070, von Wulffen - Roos, SGB X, 5. Aufl., § 64 Rdr 3; Diering - Timme, 2. Aufl., SGB X, § 64 Rdnr 3).
  • OLG Bamberg, 26.01.2017 - 8 W 6/17

    Gebührenbefreiung für die Eintragung der Grundschuld einer gemeinnützigen Zwecken

    Die Vorschrift gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 78, 363; BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 09.03.2012, Az.: 3 A 185/10, juris).
  • VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09

    Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern - Angabe der Rechtsgrundlage;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sowohl die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister einer Gemeinde an einen Sozialleistungsträger (Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 70/85 in BVerwGE 77, 364) als auch die von einem Sozialleistungsträger erbetene Auskunft aus dem Fahrzeugregister über einen Fahrzeughalter, gegen den als Schädiger Rückgriff genommen werden soll (Urteil vom 18.12.1987 - 7 C 95/86 u.a. in BVerwGE 78, 363), nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei ist.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Kostenfreiheit nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X nicht nur zugunsten der Sozialleistungen in Anspruch nehmenden Bürger, sondern auch der Sozialleistungsträger besteht (BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 1/11

    Gerichtsgebühren: Gebührenfreiheit für einen Sozialleistungsträger für eine

    Bei dieser Auslegung des § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X bleibt durchaus noch Raum für eine Anwendung von § 7 Abs. 1 SGB X, nämlich bei der behördlichen Tätigkeit außerhalb des engeren Sozialleistungsbereichs, wie etwa der allgemeinen Verwaltung, der Erhebung von Beiträgen und der Verwaltung und Anlage der Mittel (vgl. zu Vorstehendem - Ziff. 2 a) -: BVerwG, Urteile vom 26.06.1987, 8 C 70/85, NJW 1988, 276, und vom 18.12.1987, 7 C 95/86, BVerwGE 78, 363).
  • OLG Naumburg, 27.01.2011 - 2 Wx 42/10

    Gerichtskostenbefreiung für einen Sozialhilfeträger: Gerichtliche Auskunft über

  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 706/99
  • VG Koblenz, 21.03.2018 - 2 K 738/17

    Gebührenpflicht von Auskünften des Bundesarchivs an einen Sozialleistungsträger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19

    Darlegen von Gründen innerhalb der Begründungsfrist für die Zulassung der

  • SG Düsseldorf, 21.09.2007 - S 8 KR 19/05

    Krankenversicherung

  • VG Schwerin, 10.12.2010 - 7 A 706/10

    Verwaltungsgebührenrecht: Kostenfreiheit von Amtshandlungen der Katasterbehörde

  • VG Koblenz, 16.02.2009 - 3 K 1184/08

    Gebührenfreiheit für eine zur Vorlage bei der BfA bestimmte

  • VG München, 08.05.2007 - M 16 K 06.4387

    Befreiung von der Gebührenpflicht für Auskunftsverlangen nach § 64 Abs. 2 S. 1

  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 321/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2011 - 9 A 1174/08

    Überprüfung von Röntgeneinrichtungen des sozialmedizinischen Dienstes ist

  • VG Hamburg, 06.02.2008 - 15 K 1956/07

    Als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner gegründete Zusatzversorgungskasse;

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 7 K 1823/06

    Röntgenverordnung, Verwaltungsgebühren, Gebührenfreiheit, Kostenfreiheit,

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.96
  • LG Frankfurt/Main, 08.09.2000 - 7 T 38/00

    Gebührenfreiheit für Handelsregisterauszüge

  • VG Koblenz, 21.03.2018 - 2 K 738.17
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87, 11-VI-87   

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VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87, 11-VI-87 (https://dejure.org/1987,6669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.1987 - 7-VI-87, 11-VI-87 (https://dejure.org/1987,6669)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 7-VI-87, 11-VI-87 (https://dejure.org/1987,6669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2995
  • NVwZ 1987, 1070 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1219
  • ZUM 1988, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 21.11.1986 - 5-VII-85

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87
    Gegen den Willen der Landeszentrale darf keine Sendung zustande kommen (vgl. dazu im einzelnen VerfGHE vom 21. November 1986, Vf.5-VII-85 u.a., S. 118 ff.).

    Mit der Entscheidung, daß Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen Träger betrieben wird, will die Bayerische Verfassung erkennbar auch verhindern, daß Rundfunk nur oder vorwiegend von erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt wird (vgl. VerfGHE vom 21. November 1986, Vf.5-VII-85 u.a., S. 127 f. und S. 146 ff.).

    Gegen den Willen der Landeszentrale darf keine Sendung zustande kommen (vgl. dazu im einzelnen VerfGHE vom 21. November 1986, Vf.5-VII-85 u.a., S. 118 ff.).

    Mit der Entscheidung, daß Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen Träger betrieben wird, will die Bayerische Verfassung erkennbar auch verhindern, daß Rundfunk nur oder vorwiegend von erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt wird (vgl. VerfGHE vom 21. November 1986, Vf.5-VII-85 u.a., S. 127 f. und S. 146 ff.).

  • VerfGH Bayern, 16.11.1973 - 2-VI-73
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87
    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Schutzbereich einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung oder ihre in das Landesrecht hineinwirkende Bedeutung und Tragweite nicht oder nicht hinreichend beachtet und dadurch verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers verletzt hat (VerfGH 26, 127/133; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 3. Aufl. 1985, RdNr. 35 zu Art. 120).

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, gerichtliche Entscheidungen ganz oder teilweise aufzuheben (vgl. z.B. VerfGH 26, 127; 29, 219/223).

    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Schutzbereich einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung oder ihre in das Landesrecht hineinwirkende Bedeutung und Tragweite nicht oder nicht hinreichend beachtet und dadurch verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers verletzt hat (VerfGH 26, 127/133; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 3. Aufl. 1985, RdNr. 35 zu Art. 120).

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, gerichtliche Entscheidungen ganz oder teilweise aufzuheben (vgl. z.B. VerfGH 26, 127; 29, 219/223).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87
    Der Verfassungsgerichtshof läßt demgemäß Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu, wenn mit der Verfassungsbeschwerde spezifische, die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden (vgl. VerfGH 33, 109/110 ff.) oder wenn die gerügte Verletzung subjektiver verfassungsmäßiger Rechte durch das Hauptsacheverfahren oder auf andere Weise nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden könnte (VerfGH 36, 103/104 f.; vgl. auch BVerfGE 53, 30/52 ff.).

    Der Verfassungsgerichtshof läßt demgemäß Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu, wenn mit der Verfassungsbeschwerde spezifische, die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz betreffende Verfassungsverletzungen geltend gemacht werden (vgl. VerfGH 33, 109/110 ff.) oder wenn die gerügte Verletzung subjektiver verfassungsmäßiger Rechte durch das Hauptsacheverfahren oder auf andere Weise nicht mehr ausreichend ausgeräumt werden könnte (VerfGH 36, 103/104 f.; vgl. auch BVerfGE 53, 30/52 ff.).

  • VGH Bayern, 28.01.1987 - 25 CE 86.03642
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87
    Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren sind Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1987 Nr. 25 CE 86.03578 und vom 28. Januar 1987 Nr. 25 CE 86.03642.

    Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren sind Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1987 Nr. 25 CE 86.03578 und vom 28. Januar 1987 Nr. 25 CE 86.03642.

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Als Freiheitsrecht garantiert Art. 111 a Abs. 1 Satz 1 BV insoweit vor allem Programmfreiheit (vgl. VerfGH vom 27.5.1987 VerfGHE 40, 69/76) und schützt damit die Auswahl, den Inhalt und die Gestaltung der Programme gegen fremden, insbesondere staatlichen Einfluss (VerfGH vom 25.5.2007 VerfGHE 60, 131/141 f.; Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 111 a Rn. 13; Krausnick in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 111 a Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 16.07.1993 - 55-VI-92

    Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über die Beteiligung

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  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Der Verfassungsgerichtshof kann deshalb prüfen, ob der Verwaltungsgerichtshof Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Rundfunkfreiheit hinreichend beachtet hat (VerfGH vom 27.5.1987 VerfGHE 40, 69/75; vom 23.11.1990 VerfGHE 43, 170/178 f.).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof nimmt außerdem speziell für die Beklagte an, daß ihr nach Landesverfassungsrecht der Schutz der Rundfunkfreiheit aus Art. 111 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BV zusteht (vgl. VerfGH 40, 69, 72; 43, 170, 176; 47, 66, 71).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04

    Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide

    Als Freiheitsrecht garantiert die Rundfunkfreiheit vor allem Programmfreiheit (vgl. VerfGH vom 27.5.1987 = VerfGH 40, 69/76) und schützt damit die Auswahl, den Inhalt und die Ausgestaltung der Programme gegen fremden, insbesondere staatlichen Einfluss.

    c) Zu den wesentlichen, durch die dienende Funktion der Rundfunkfreiheit vorgegebenen Aufgaben des Rundfunks gehört die Gewährleistung der Ausgewogenheit des Gesamtprogramms (Art. 111 a Abs. 1 Satz 6 BV; vgl. VerfGH 40, 69/76).

  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Inhalt und Schranken der Rundfunkfreiheit ergeben sich vor allem aus Art. 111 a Abs. 1 Sätze 2 bis 6 BV ( VerfGH 40, 69).
  • VG München, 18.08.2006 - M 17 S 06.2945

    Sportwettenwerbung bei Privatsendern

    Diese ergibt sich auch aus der Eigenschaft der Landesmedienanstalt als letztverantwortliche Trägerin der Rundfreiheit gem. Art. 111 a Bayerische Verfassung, die durch Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGHE 39, 86 und BayVerfGHE 40, 69) zugesprochen wurde.
  • VerfGH Bayern, 28.04.1992 - 55-VI-92

    Verpflichtung zur Ermöglichung der täglichen Einspeisung eines Radioprogramms ;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 60.83   

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https://dejure.org/1987,1941
BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 60.83 (https://dejure.org/1987,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 4 C 60.83 (https://dejure.org/1987,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 4 C 60.83 (https://dejure.org/1987,1941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 362
  • NJW 1987, 2758
  • NVwZ 1987, 1070 (Ls.)
  • VersR 1988, 303
  • DVBl 1987, 693
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 60.83
    Damit soll für Schadensersatzansprüche gegen Hoheitsträger, die wie Amtshaftungsansprüche im öffentlichen Recht wurzeln, wegen des engen Sachzusammenhanges ein einheitlicher Rechtsweg geschaffen werden (vgl. BVerwGE 37, 231 [BVerwG 17.02.1971 - IV C 86/68]).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Damit bildet nicht das öffentliche Recht die Grundlage des Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangens, sondern das private (Nachbar-)Recht (vgl. BGHZ 97, 231, 233 f. [BGH 07.03.1986 - V ZR 92/85]; s.a. BVerwGE 75, 362).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 7 A 45/09

    Forderung der Vorhabenseinfügung in die nähere Umgebung nach Art und Maß der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, BVerwGE 75, 362 = BRS 46 Nr. 13, Urteil vom 14. August 1989 - 4 NB 24.88 -, BRS 49 Nr. 22, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 30.90 -, BRS 50 Nr. 2.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2023 - 5 O 14/23

    Rechtswegbestimmung für eine Klage des Grundstückspächters gegen einen Wasser-

    Es handelt sich daher um Normen des Privatrechts (vgl. Berendes, in: von Lersner/Berendes, Handbuch des Deutschen Wasserrechts, Stand Juni 2023, WHG § 41 Rn. 6; Gies, a.a.O., Rn. 59; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 1172; Niesen, a.a.O., Rn. 42; offengelassen für § 30 Abs. 3 WHG a.F.: BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1987 - 4 C 60.83 -, juris Rn. 8).

    Falls etwaige Ansprüche aus § 41 Abs. 4 WHG und § 48 Abs. 1 Satz 2 LWG a.F. nicht nur bei duldungspflichtigen, sondern auch bei rechtswidrigen Maßnahmen greifen (bejahend für § 30 Abs. 3 WHG a.F.: BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1987, a.a.O., Rn. 9; ablehnend Gies, a.a.O., Rn. 59; Kotulla, a.a.O., Rn. 41), ergibt sich der Rechtsweg aus § 13 GVG (s.o.).

  • VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591

    Duldungspflicht

    Denn der Schadenersatzanspruch des Gewässeranliegers gegen den Unterhaltungsverpflichteten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor den Zivilgerichten geltend zu machen (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 60/83 - BVerwGE 75, 362).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 B 168.93

    Gerichtsverfassungsrecht: Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung von

    Denn für Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff ist nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO der ordentliche Rechtsweg gegeben (Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 60.83 - NJW 1987, 2758).
  • VGH Hessen, 04.02.1988 - 1 R 3352/87

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung einer Beamtenbeförderung

    Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19.01.1987 (DVBl. 1987, 693 mit weiteren Nachweisen) hat es die Auffassung vertreten, daß für die begehrte Aufhebung der einstweiligen Anordnung wegen veränderter Umstände analog §§ 80 Abs. 6 VwGO, 927 ZPO der Hessische Verwaltungsgerichtshof zuständig sei, da er die fragliche einstweilige Anordnung durch Beschluß vom 27.02.1987 erlassen habe.
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 30.04.1987 - 21-VII-85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3378
VerfGH Bayern, 30.04.1987 - 21-VII-85 (https://dejure.org/1987,3378)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.1987 - 21-VII-85 (https://dejure.org/1987,3378)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 1987 - 21-VII-85 (https://dejure.org/1987,3378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2921
  • NVwZ 1987, 1070 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

    Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß.
  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    Dem steht nicht entgegen, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, da es dem mündigen Bürger nicht verwehrt ist, sich unvernünftig, auch selbstschädigend, zu verhalten - vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - Vf.21-VII- 85 -, NJW 1987, 2921 f.; Bergwitz, Das betriebliche Rauchverbot, NZA-RR 2004, S. 172; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 1. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW -.
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